Abschluss des Masterstudiums
Informationen zur Abgabe der Masterarbeit können auf der Homepage des Instituts für Soziologie gefunden werden.
Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn alle geforderten Leistungsnachweise nach Studienplan erfolgreich erbracht wurden, allfällige Vorbedingungen zum Masterabschluss erfüllt sind, die Masterarbeit genügend benotet worden ist und die Masternote 4 oder mehr beträgt.
Die Masternote ist das gewichtete Mittel aller Noten (es werden nur genügende Leistungsnachweise angerechnet). Als Gewichte werden die ECTS-Punkte verwendet.
Weitere Informationen wie Sie Ihr Masterdiplom erhalten, finden Sie hier.
Abschluss des Minor
Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn alle geforderten Leistungsnachweise nach Studienplan und allfällige Vorbedingungen zum Masterabschluss erfolgreich erbracht worden sind. Nach Vorliegen aller Leistungen ist ein formloser Antrag zum Abschluss des Minor an das WISO-Dekanat (info@wisodek.unibe.ch) zu richten, dem ein aktuelles Studienblatt beigelegt werden muss.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Einhaltung von Fristen: Wer zu einem bestimmten Zeitpunkt auf seiner Fakultät den Minorabschluss erwerben will, muss seinen Antrag spätestens 7 Tage vor der von der Stammfakultät gesetzten Frist an das WISO-Dekanat stellen.
Die Schlussnote des Minor Soziologie ist das gewichtete Mittel aller Noten (es werden nur genügende Leistungsnachweise angerechnet). Als Gewichte werden die ECTS-Punkte verwendet.