b) |
Bachelorabschluss einer anerkannten Universität mit Mono Rechtswissenschaften und betriebswirtschaftlichen Bachelorveranstaltungen im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten |
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Folgende Leistungen müssen absolviert sein (kumulative Bedingung): |
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Einführung in das Management |
3 ECTS-Punkte |
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Einführung in das Finanzmanagement und Rechnungswesen |
3 ECTS-Punkte |
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Einführung in das Marketing |
3 ECTS-Punkte |
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Einführung in die Wirtschaftsinformatik |
3 ECTS-Punkte |
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Quantitative Methoden der Betriebswirtschaftslehre I |
6 ECTS-Punkte |
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Weitere betriebswirtschaftliche Lehrveranstaltungen der Bachelorstufe (Hauptstudium) im Umfang von mindestens |
12 ECTS-Punkte |
Es können Zusatzleistungen in Form von Bedingungen oder Auflagen im Umfang von bis zu 60 ECTS-Punkten verlangt werden. Auflagen sind bis zum Masterabschluss zu erfüllen; Bedingungen sind vor der Zulassung zum Masterstudium zu erfüllen. Die entsprechenden ECTS-Punkte werden als Zusatzleistungen extracurricular im Diploma Supplement ausgewiesen.
Der für die Einstufung massgebende Studienabschluss darf nicht älter als sechs Jahre sein.
Sprachanforderungen
Die Veranstaltungen werden in deutscher und englischer Sprache durchgeführt.
Deutschkenntnisse
Veranstaltungen, die als Auflage zu absolvieren sind (Einführungskurse etc.) werden grösstenteils in deutscher Sprache durchgeführt; auch die Examina sind in deutscher Sprache abzulegen.
Falls Sie Auflagen in deutscher Sprache erfüllen müssen, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau C1) analog dem Deutschtest-Reglement der Universitätsleitung erbringen.