120%-Care-Grant
Der 120%-Care-Grant trägt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Nachwuchsforschende bei. Er ermöglicht es Postdocs, Assistenzprofessor*innen und Dozierenden, die 80%-100% angestellt sind, ihren Beschäftigungsgrad für max. 12 Monate auf mindestens 60% zu reduzieren und eine Supportperson mit überlappendem Anstellungspensum anzustellen. Die Antragsfrist ist viermal im Jahr (1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember).