Nachteilsausgleich

Studierende mit einer physischen oder psychischen Einschränkung sowie mit einer chronischer Krankheit können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn Studienleistungen oder Leistungskontrollen nicht in der eigentlich vorgeschriebenen Form erbracht werden können.

Für eine wirksame Unterstützung melden Sie sich nach Möglichkeit vor Semesterbeginn oder allerspätestens vier Wochen vor Prüfungstermin per E-Mail!

Siehe Gesuch Erstantrag Nachteilsausgleich oder Folgeantrag Nachteilsausgleich bei weiteren Semestern.

Ausgestellte Nachteilsausgleiche anderer Fakultäten sind für die Veranstaltungen und Leistungskontrollen der WISO-Fakultät nicht gültig.

Den Erstantrag für den Nachteilsausgleich reichen Sie nach Möglichkeit vor Semesterbeginn oder allerspätestens vier Wochen vor Prüfungstermin zusammen mit einem aussagekräftigen Arztzeugnis oder medizinisches Gutachten ein.

  • Für das Einführungsstudium kontaktieren Sie bitte das Dekanat.
  • Für das Bachelor Hauptstudium oder für das Masterstudium kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpersonen im Departement: Sekretariat Departementsstab BWL, Departementssekretariat VWL, Studienleitung SOWI.
  • Für den Bachelor Minorstudienprogramm Digitalization and Applied Data Science in Business, Economics and the Social Sciences kontaktieren Sie bitte Dr. Rudolf Farys

Ihr Antrag sowie Arztzeugnis oder medizinisches Gutachten wird ggf. in Absprache mit der/dem Wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in für Chancengleichheit (mit Schwerpunkt Menschen mit Behinderungen, AfC) überprüft und das Bestätigungsschreiben Nachteilsausgleich WISO Fakultät ausgestellt. Dieses definiert die Dauer und die empfohlenen Massnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs sowie das weitere Vorgehen.

Der Erstantrag Nachteilsausgleich, das Arztzeugnis oder das medizinische Gutachten und das Bestätigungsschreiben Nachteilsausgleich WISO Fakultät werden im Dekanat /im Departement hinterlegt.

Bitte beachten Sie, dass wenn der Kontakt über eine Drittperson erfolgen soll (z.B. Coach), diese im Besitz einer Vollmacht sein muss, welche dem Dekanat/Departement vorzuweisen ist.

Für jedes weitere Semester muss ein vereinfachter Antrag auf Nachteilsausgleich nach Möglichkeit bis spätestens zu Semesterbeginn oder allerspätestens vier Wochen vor Prüfungstermin erfolgen. Bitte senden Sie das Bestätigungsschreiben Nachteilsausgleich WISO sowie die Information, für welche Studiensituation bzw. Leistungen der Nachteilsausgleich im kommenden Semester benötigt wird (Name Dozierende, Veranstaltung KSL-Stammnummer) und einen Vorschlag für die benötigte Unterstützungsmassnahme pro Veranstaltung oder/und Leistungskontrolle Ihrer Ansprechperson in der WISO-Fakultät per E-Mail zu.

  • Für das Bachelor Einführungsstudium kontaktieren Sie bitte das Dekanat.
  • Für das Bachelor Hauptstudium oder für das Masterstudium kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpersonen im Departement: Departementsstab BWL, Departementssekretariat VWL, Studienleitung SOWI.
  • Für den Bachelor Minorstudienprogramm Digitalization and Applied Data Science in Business, Economics and the Social Sciences kontaktieren Sie bitte Dr. Rudolf Farys

Gegebenenfalls kann das Dekanat/Departement erneut ein Arztzeugnis anfordern.

Es wird ein Bestätigungsschreiben an die betroffene Person ausgehändigt, welche dieses Dokument den Dozierenden vorlegen kann. Die Legitimation für die Massnahme wird in der WISO Fakultät durch die Unterschrift des/r Dekans/in im Einführungsstudium oder Departementssprecher/in BWL, Studienleitung SOWI, Sekretariat VWL im Hauptstudium und Masterstudium auf dem Bestätigungsschreiben gewährleistet.

Ausgestellte Nachteilsausgleiche anderer Fakultäten sind für die Veranstaltungen und Leistungskontrollen der WISO-Fakultät nicht gültig.

Die im Bestätigungsschreiben definierten Massnahmen ergeben sich aus den im Arztzeugnis enthaltenen Massnahmenempfehlungen und werden mit bisherig gewährten Ausgleichsmassnahmen ähnlicher Fälle verglichen. Zudem kann bei psychischer Einschränkung der/die wissenschaftliche/ Mitarbeiter/in für Chancengleichheit beigezogen werden. Machbarkeit und Verhältnismässigkeit der Ausgleichmassnahmen werden dabei berücksichtigt.

Das Dekanat oder die Ansprechperson des Departements kontaktiert die Dozierenden und gibt eine Empfehlung zur Ausgleichsmassnahme pro Veranstaltung, bzw. Leistungskontrolle ab. Kann eine definierte Ausgleichsmassnahme im Bestätigungsschreiben von den Dozierenden nicht umgesetzt werden, so werden die Dozierenden gebeten, sich an die Ansprechstellen Nachteilsausgleich zu wenden.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden Arztzeugnisse nicht an Dozierende weitergereicht. Mögliche Vorkommnisse während der Prüfung/Veranstaltung (Blutungen, Angstanfälle, etc.) werden an die Dozierenden kommuniziert, damit die Dozierenden/Aufsichtspersonen informiert sind und adäquat reagieren können. Für weitere Rückfragen stehen die Ansprechstellen Nachteilsausgleich zur Verfügung.

Die Studierenden mit Nachteilsausgleich sind gebeten, den Prüfungstermin wahrzunehmen. Bereiten Sie sich (ggf. mit Hilfe Ihrer ärztlichen Betreuung) so vor, dass Sie die Prüfung mit Nachteilsausgleich antreten können.

Falls Sie nicht zur Prüfung erscheinen können, bitten wir Sie dringend, sich vor dem Prüfungstermin abzumelden, damit die zusätzlich organisierte Prüfungsaufsicht informiert werden kann. Zudem sind Sie verpflichtet, innert dreier Tage ein Arztzeugnis vorzulegen. Vgl. Reglement über das Studium und die Leistungskontrollen (RSL), Art. 42 und 43 sowie Allgemeine Prüfungsbedingungen.

Kontakt bei Abmeldung von Leistungskontrollen

  • Einführungsstudium: Dekanat (info@wisodek.unibe.ch) und cc an: Dozierende
  • Bachelor Hauptstudium und Master BWL: Sekretariat Departementsstab BWL (cornelia.keel@bwl.unibe.ch) cc an: Dozierende
  • Bachelor Hauptstudium und Master SOWI: Studienleitung SOWI (thess.schoenholzer@unibe.ch) cc an: Dozierende
  • Bachelor Hauptstudium und Master VWL: Departementssekretariat VWL (ulrike.dowidat@unibe.ch) cc an: Dozierende
  • Bachelor Minorstudienprogramm Digitalization and Applied Data Science in Business, Economics and the Social Sciences : Studienleitung (rudolf.farys@unibe.ch) cc an: Dozierende