Den Erstantrag für den Nachteilsausgleich reichen Sie nach Möglichkeit vor Semesterbeginn oder allerspätestens vier Wochen vor Prüfungstermin zusammen mit einem aussagekräftigen Arztzeugnis oder medizinisches Gutachten ein.
- Für das Einführungsstudium kontaktieren Sie bitte das Dekanat.
- Für das Bachelor Hauptstudium oder für das Masterstudium kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpersonen im Departement: Sekretariat Departementsstab BWL, Departementssekretariat VWL, Studienleitung SOWI.
- Für den Bachelor Minorstudienprogramm Digitalization and Applied Data Science in Business, Economics and the Social Sciences kontaktieren Sie bitte Dr. Rudolf Farys
Ihr Antrag sowie Arztzeugnis oder medizinisches Gutachten wird ggf. in Absprache mit der/dem Wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in für Chancengleichheit (mit Schwerpunkt Menschen mit Behinderungen, AfC) überprüft und das Bestätigungsschreiben Nachteilsausgleich WISO Fakultät ausgestellt. Dieses definiert die Dauer und die empfohlenen Massnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs sowie das weitere Vorgehen.
Der Erstantrag Nachteilsausgleich, das Arztzeugnis oder das medizinische Gutachten und das Bestätigungsschreiben Nachteilsausgleich WISO Fakultät werden im Dekanat /im Departement hinterlegt.
Bitte beachten Sie, dass wenn der Kontakt über eine Drittperson erfolgen soll (z.B. Coach), diese im Besitz einer Vollmacht sein muss, welche dem Dekanat/Departement vorzuweisen ist.