Um an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät doktorieren zu können, müssen Sie einerseits die Zulassungsbedingungen erfüllen und andererseits eine/n Professor/in finden, der/die bereit ist, die fachliche Begleitung Ihrer Dissertation zu übernehmen.
Die Bedingungen, um von der Fakultät zum Doktorat zugelassen werden zu können, finden Sie im Reglement.
Informationen zur Anmeldung zum Doktorat entnehmen dem folgenden Link:
Mit allen Doktorierenden ist innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme des Doktoratsstudiums (Immatrikulation) eine Doktoratsvereinbarung abzuschliessen und danach jährlich zu aktualisieren.
Wenn Sie alle notwendigen Leistungen (Doktoratsstudium und Dissertation) erbracht haben, können Sie sich beim Dekanat zur Promotion anmelden:
Nach der erfolgten Doktorpromotion müssen Sie Ihre Dissertation innerhalb eines Jahres veröffentlichen. Dies kann bei der Universitätsbibliothek elektronisch geschehen oder bei einem Verlag in Buchform.
Die Universitätsbibliothek bietet die Möglichkeit zur elektronischen Publikation von Dissertationen nach den Vorgaben im "Merkblatt zur Veröffentlichung der Dissertation auf BORIS Theses und e-Diss".
Für die elektronische Publikation braucht es eine Einverständniserklärung (das Dokument "Einverständniserklärung" bitte im Doppel ausfüllen)